Verpflichtend ab 01.01.2025
Die E-Rechnung kommt!
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen.
Was gilt gesetzlich ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft, die Ihren Unternehmensalltag maßgeblich beeinflussen werden. Informieren Sie sich hier umfassend über die neuen Regelungen und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist.
Ab 2025 Pflicht:
Alle Infos zur E-Rechnung
Erfahren Sie, wie wir Ihnen in Kombination mit Datev Unternehmen online helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung rechtssicher und fristgerecht umzusetzen. Unsere Experten unterstützen Sie bei jedem Schritt, um Compliance und Effizienz zu gewährleisten.
Kennen Sie die gesetzlichen Grundlagen
Lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen der E-Rechnung kennen und verstehen. Wir bieten präzise und verständliche Informationen, die Ihnen helfen, Ihre Unternehmensprozesse entsprechend anzupassen und zu optimieren.
E-Rechnung: Erfolgreiche Umsetzung mit Datev
Gemeinsam meistern wir die Einführung der E-Rechnung durch umfassende Produkte, Schulungen und Beratung. Profitieren Sie von digitalisierten Prozessen, die Rechnungserstellung und -empfang effizienter machen und Durchlaufzeiten deutlich verkürzen.
Aussicht 2028: DATEV E-Rechnungsplattform
Entdecken Sie die DATEV E-Rechnungsplattform, die voraussichtlich ab 2028 für den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Rechnungsdaten essentiell wird. Profitieren Sie von einem zentralen Postfach und optimierten Prozessen.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie Fragen zur Einführung der E-Rechnung? Unsere FAQ bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen und hilft Ihnen, den Umstellungsprozess nahtlos zu gestalten.
Was versteht man genau unter einer E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen, standardisierten Format erstellt, übertragen und empfangen wird. Dies ermöglicht eine automatische und effiziente Verarbeitung. Die E-Rechnung muss bestimmten Normen wie der deutschen XRechnung entsprechen, die der europäischen Norm EN 16931 angepasst ist.
Wer ist von der neuen E-Rechnungsregelung ab 2025 betroffen?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu senden. Ab 2028 ist das Versenden von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend, wobei Unternehmen abhängig von ihrem Umsatz unterschiedliche Fristen haben, um sich anzupassen.
Wie stelle ich sicher, dass meine E-Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen genügen?
Nutzen Sie Software-Lösungen, die konform mit den gesetzlichen Standards sind, wie z.B. die XRechnung oder ZUGFeRD. Regelmäßige Updates und die Zusammenarbeit mit Fachexperten gewährleisten die Einhaltung aller Vorschriften.
Welche Vorteile bringt die Einführung der E-Rechnung für mein Unternehmen?
Die E-Rechnung verbessert die Effizienz und Genauigkeit Ihres Rechnungswesens durch automatisierte Prozesse. Sie spart Kosten, reduziert Fehler und beschleunigt den Zahlungsverkehr, was zu einer besseren Liquidität führt.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich die Einführung der E-Rechnung nicht fristgerecht umsetze?
Versäumen Sie die fristgerechte Umsetzung, könnten regulatorische Sanktionen folgen. Diese können von Bußgeldern bis zu Verzögerungen bei der Rechnungsverarbeitung reichen, was sich negativ auf Ihre Geschäftsbeziehungen auswirken kann.
Wie wirken sich Umsatzgrenzen auf die E-Rechnungspflicht aus?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ausschließlich E-Rechnungen senden. Kleinere Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, ihre Systeme entsprechend anzupassen und können bis dahin weiterhin alternative Formate nutzen.
Kann ich nach 2028 noch Papierrechnungen versenden oder empfangen?
Ab dem 1. Januar 2028 ist es Unternehmen nicht mehr gestattet, Papierrechnungen im B2B-Bereich zu versenden. Der vollständige Übergang zur E-Rechnung wird erforderlich sein, um gesetzliche Konformität zu gewährleisten und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Es ist ratsam, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Zeit, sofort zu handeln
Bereiten Sie sich auf die Einführung der E-Rechnung vor. Starten Sie jetzt Ihre Vorbereitungen für eine reibungslose Umstellung bis zum Stichtag am 01.01.2025.
Unser Angebot
Entdecken Sie, wie wir Sie bei der Einführung der E-Rechnung gemäß den neuesten gesetzlichen Vorgaben unterstützt.
Beratung IT-Infrastruktur und Software
Wir bieten unseren Mandanten eine spezialisierte Beratung zur Optimierung ihrer IT-Infrastruktur im Kontext der E-Rechnungs-integration, speziell durch die Nutzung von Datev Unternehmen online sowie weiteren Softwarelösungen des Datev-Marktplatzes.
Im Rahmen unserer Beratung fokussieren wir uns darauf, die Integration und das Zusammen-spiel zwischen Datev Unternehmen online und anderen relevanten Anwendungen Ihres betrieblichen Rechnungswesens zu optimieren.
Steuerrechtliche Beratung
Um sicherzustellen, dass Ihr Team die neuen Prozesse rund um die E-Rechnung effektiv beherrscht, bieten wir maßgeschneiderte Schulungen und Workshops an.
Diese umfassen insbesondere ein ausreichendes Verständnis der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.
Durch unsere Schulungen sind Ihre Mitarbeiter bestens vorbereitet, um E-Rechnungen korrekt zu erstellen, zu senden und zu empfangen.
Laufende Unterstützung und Compliance-Überprüfung
Nach der Einführung der E-Rechnung stehen wir unseren Mandanten mit fortlaufender Unter-stützung zur Seite.
Wir überwachen die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben Ihrer E-Rechnungs-prozesse und führen auf Wunsch regelmäßige Compliance-Überprüfungen durch.
Mit unserer Unterstützung können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Rechnungsstellung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin
Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Beratung! Kontaktieren Sie uns heute, um Ihre individuellen Fragen zur Einführung der E-Rechnung zu klären und Ihren Betrieb optimal vorzubereiten.