Am 3.7.2020 hat der Bundesrat der Grundrente zugestimmt, sie wird nun zum 1.1.2021 eingeführt. Voraussetzung für den Anspruch auf Grundrente sind mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die unterdurchschnittlich vergütet wurde. Berücksichtigung finden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten.
Die Höhe des Zuschlags der Grundrente bemisst sich an den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes liegen.
Anmerkung: Eine Beantragung der Grundrente ist nicht erforderlich. Sie wird durch eine automatisierte Einkommensprüfung gewährt.
Einführung der Grundrente zum 1.1.2021
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