Was das Finanzamt zukünftig prüfen darf
Ob in der Gastronomie, Hotellerie, im Einzelhandel oder in Handwerks-betrieben – jedes Unternehmen, das Bareinnahmen hat, muss zukünftig
noch stärker darauf achten, dass die Kasse stimmt. Bei Betriebsprüfungen schaut das Finanzamt schon immer besonders genau auf die elektronische Dokumentation der Kassensysteme.
Seit 1. Januar 2018 sind die Steuerprüfer noch flexibler: Bei der neuen Kassennachschau handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren der Finanzverwaltung, bei dem auch außerhalb von Betriebsprüfungen kontrolliert wird, ob Sie alle Kassendaten ordnungsgemäß erfassen.
Was passiert bei der neuen Kassennachschau?
Für viele Unternehmer ist es sicherlich eine unangenehme Vorstellung: Der Steuerprüfer taucht ohne eine Vorankündigung im Betrieb auf und verlangt von Ihnen, alle elektronischen Aufzeichnungen und andere Unterlagen wie Bedienungsanleitungen und Programmierdokumentationen für die Kasse vorzulegen. Lediglich ausweisen muss er sich dabei.
Als Steuerpflichtiger sind Sie nun auch außerhalb einer Betriebsprüfung dazu verpflichtet, die gewünschten Auskünfte zu erteilen. In der Regel ist die Kassennachschau nur auf den Geschäftsgrundstücken und in den Geschäftsräumen zulässig und dort auch nur während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten.
Die Prüfung bezieht sich lediglich auf den Bereich der Kassen und berechtigt den Prüfer nicht zu einer umfassenden Durchsuchung der Geschäftsräume. Falls Ihre Bücher und Aufzeichnungen mangelhaft sind, drohen Steuer-Hinzuschätzungen und Bußgelder.